4. Mai 2024 16:33

Verwaltung

Sondereigentums-
verwaltung

Bei der Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft endet die Zuständigkeit des GdWE-Verwalters bei allen Anliegen, die nicht zum Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft gehören.

Sollten Eigentümer darüber hinaus auch Ihre Wohnung in die Sondereigentumsverwaltung geben wollen, können wir dieses gerne gesondert übernehmen.

Unser Aufgabengebiet umfasst:

Kaufmännische Verwaltung
  • Abwicklung sämtlichen Schriftverkehrs mit den Mietern
  • Mietanpassungen
  • Bearbeitung von Kündigungen und Abnahmen
  • Geltendmachung von Schönheitsreparaturen und Schadensersatzansprüchen
  • Mietangebote über verschiedene Plattformen und Medien
  • Auswahl des Mieters nach eingehender Prüfung
  • Abschluss des Mietvertrages und Übergabe
  • Verwaltung der Mietkautionen
  • Mietinkasso und Überwachung der Mietzahlungen inkl. Mahnwesen
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs (Zins- und Tilgungszahlungen, Handwerkerrechnungen, Grundstücksabgaben, etc.)
  • Auszahlung Ihrer Mietüberschüsse
  • Jährliche Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben als Vorbereitung für Ihre Steuerklärung (Eigentümerabrechnung)
  • Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für die Mieter auf Grundlage der Hausgeldabrechnung, die durch den GdWE-Verwalter erstellt wird
  • Begleitung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, inkl. Beauftragung aller Fachfirmen
  • Überprüfung der Verkehrssicherungspflicht
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Schlüsselbestellungen
  • Veranlassung und Optimierung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen und technischen Anlagen
  • durch unsere hausinternen Techniker können wir auf Wunsch auch umfangreichere Baumaßnahmen begleiten

Verwaltung

Sonder-
eigentums-
verwaltung

Bei der Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft endet die Zuständigkeit des GdWE-Verwalters bei allen Anliegen, die nicht zum Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft gehören.

Sollten Eigentümer darüber hinaus auch Ihre Wohnung in die Sondereigentumsverwaltung geben wollen, können wir dieses gerne gesondert übernehmen.

Unser Aufgabengebiet umfasst:

Kaufmännische Verwaltung
  • Abwicklung sämtlichen Schriftverkehrs mit den Mietern
  • Mietanpassungen
  • Bearbeitung von Kündigungen und Abnahmen
  • Geltendmachung von Schönheitsreparaturen und Schadensersatzansprüchen
  • Mietangebote über verschiedene Plattformen und Medien
  • Auswahl des Mieters nach eingehender Prüfung
  • Abschluss des Mietvertrages und Übergabe
  • Verwaltung der Mietkautionen
  • Mietinkasso und Überwachung der Mietzahlungen inkl. Mahnwesen
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs (Zins- und Tilgungszahlungen, Handwerkerrechnungen, Grundstücksabgaben, etc.)
  • Auszahlung Ihrer Mietüberschüsse
  • Jährliche Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben als Vorbereitung für Ihre Steuerklärung (Eigentümerabrechnung)
  • Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für die Mieter auf Grundlage der Hausgeldabrechnung, die durch den GdWE-Verwalter erstellt wird
  • Begleitung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, inkl. Beauftragung aller Fachfirmen
  • Überprüfung der Verkehrssicherungspflicht
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Schlüsselbestellungen
  • Veranlassung und Optimierung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen und technischen Anlagen
  • durch unsere hausinternen Techniker können wir auf Wunsch auch umfangreichere Baumaßnahmen begleiten

Ihre Ansprechpartnerin

Sabine Timmermann-
Greiner

Abteilungsleiterin Mietverwaltung
0431 69 67 69 – 53

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